Die Gehälter in Heidenheim an der Brenz
Heidenheim an der Brenz ist eine Stadt im östlichen Baden-Württemberg und liegt an der Grenze zum Freistaat Bayern. Die in der Nähe von Aalen und Ulm gelegene Stadt ist verkehrsgünstig an die BAB A7 angebunden; durch das Stadtgebiet führt eine Bundesstraße. Heidenheim ist regional und überregional an das Netz der Deutschen Bahn angeschlossen, und zudem durch mehrere Buslinien mit einem zuverlässigen Personennahverkehr ausgestattet. Als Industriestandort mit Tradition bietet Heidenheim viele Arbeitsplätze in der produzierenden Industrie. Mittelständische Unternehmen und Handwerksbetriebe sind zahlreich angesiedelt, wie auch Schulen und Berufsschulen, unter anderem für Hauswirtschaft. Die erforderlichen Einkaufsmöglichkeiten, ein angenehmes Freizeitangebot und eine funktionierende Gastronomie sind ebenfalls vorhanden.
Das Durchschnittsgehalt für Messebauer in Heidenheim an der Brenz beträgt 2.880,00 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 2.880,00 | € 2.880,00 | € 2.880,00 |
Netto | € 1.778,26 | € 1.778,26 | € 1.778,26 |
Der/die Messebauer/in konstruiert Messe- und Ausstellungsstände für Kunden. Dabei beachtet er die vorgegebenen Stellflächen und Hallengrundrisse, sowie die individuellen Kundenwünsche.
Auch der Transport und der Auf- und Abbau gehört zum Tätigkeitsfeld. Arbeitsplätze findet der/die Messebauer/in bei Messebaugesellschaften und in Werbeagenturen. Er/sie kann aber auch in Tischlereien tätig sein. Der/die Messebauer/in ist für die Beschaffung der benötigten Bauteile und den optisch ansprechenden Aufbau der Messe- und Ausstellungsstände verantwortlich. Die Aufgaben des/der Messebauer/in sind sehr vielfältig. So kümmert er/sie sich unter Umständen auch um die Veranstaltungstechnik und sorgt dafür, dass die Veranstaltung reibungslos über die Bühne geht. Der/die Messebauer/in fragt alle nötigen Informationen beim Kunden ab. Nach diesen Erkenntnissen baut er/sie den Stand, .
Die Gehäter Messebauer basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden